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   BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01   

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https://dejure.org/2001,6594
BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01 (https://dejure.org/2001,6594)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01 (https://dejure.org/2001,6594)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 2 BvR 1043/01 (https://dejure.org/2001,6594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde - Gewährung eines Umgangsrechts - Fehlender Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes - Eilverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
    Diese - die Entscheidung selbständig tragende - Begründung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 -, DVBl 1996, S. 611, und vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).

    Für den Fall eines weiteren Eilverfahrens nach Bekanntwerden des Aufenthaltsortes des Beschwerdeführers wird wegen möglicher Auswirkungen des geänderten Kindschaftsrechts auf Rechtspositionen aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auf den Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - (a.a.O.) hingewiesen.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
    Insbesondere liegt darin keine unzumutbare Erschwerung der Erlangung effektiven Rechtsschutzes, weil der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, unter Bekanntgabe seines Aufenthaltsortes erneut um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, und die Gerichte in diesem Fall gehalten wären, den weiteren Aufenthalt des Beschwerdeführers bis zu einer Entscheidung in der Sache vorläufig zu sichern (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
    Diese - die Entscheidung selbständig tragende - Begründung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 -, DVBl 1996, S. 611, und vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).
  • VGH Bayern, 08.05.2001 - 10 ZE 01.1041
    Auszug aus BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2001 - 10 ZE 01.1041 -,.
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung kann in diesen Fällen in der Regel in Anspruch genommen werden, sobald der Antragsteller wieder auftaucht und der zuständigen Behörde den tatsächlichen Aufenthalts- und Wohnort mitteilt (BVerfG, B. v. 25.7.2001 - 2 BvR 1043/01 - juris Rn. 1; B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris LS. 2).
  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 10 CE 21.1469

    Unzulässiger Eilantrag eines "untergetauchten" Asylbewerbers

    Es ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass einem untergetauchten Beschwerdeführer die begehrte einstweilige Anordnung mit der Begründung versagt wird, Eilrechtsschutz könne auch nach Bekanntwerden seines Aufenthaltsortes noch rechtzeitig gewährt werden (BVerfG, B.v. 25.7.2001 - 2 BvR 1043/01 - juris Rn. 2; BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 10 CE 15.2799 - Rn. 7; BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 10 CE 10.462 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 10 CE 23.962

    Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Eilverfahren

    Es ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass einem untergetauchten Beschwerdeführer die begehrte einstweilige Anordnung mit der Begründung versagt wird, Eilrechtsschutz könne auch nach Bekanntwerden seines Aufenthaltsortes noch rechtzeitig gewährt werden (BVerfG, B.v. 25.7.2001 - 2 BvR 1043/01 - juris Rn. 2; BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 10 CE 15.2799 - Rn. 7; BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 10 CE 10.462 - juris Rn. 8).
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